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 Appellationsgericht Basel-Stadt Bäumleingasse 1 4051 Basel » Stadtplan
Tel. 061 267 81 81 » e-Mail
Öffnungszeiten Kanzlei: Mo-Fr 7.30-11.30 Uhr 13.15-17.00 Uhr
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Willkommen beim Appellationsgericht |
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Das Appellationsgericht ist die oberste Gerichtsinstanz des Kantons Basel-Stadt. Deren Mitglieder (Präsidien, Statthalterin sowie ordentliche Richterinnen und Richter im Nebenamt) werden durch eine Volkswahl jeweils auf eine Amtsdauer von 6 Jahren bestimmt. Die Ersatzrichterinnen und -richter werden hingegen durch den Grossen Rat, ebenfalls jeweils auf 6 Jahre, gewählt.
In Zivil- und Strafsachen überprüft das Appellationsgericht die Urteile des Strafgerichts und des Zivilgerichts, wenn diese von einer oder einem der Beteiligten angefochten werden.
Das Appellationsgericht ist ausserdem kantonales Verwaltungsgericht, d.h. die von der baselstädtischen Verwaltung erlassenen Verfügungen können im Kanton letztinstanzlich bei ihm angefochten werden, soweit nicht ausnahmsweise ein direkter Weiterzug an eine Bundesbehörde möglich ist.
In seiner Eigenschaft als oberstes Gericht übt das Appellationsgericht die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte, die ebenfalls durch Volkswahl bestimmt werden, also das Strafgericht und das Zivilgericht sowie das Sozialversicherungsgericht, aus.
Administrativ angegliedert sind dem Appellationsgericht die Behörden, welche sich mit dem Anwaltsrecht befassen. Dies ist insbesondere die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte, die entsprechend ihrem Namen die Aufsicht über die Anwaltschaft ausübt und das kantonale Anwaltsregister führt.
Das Appellationsgericht ist im Gerichtsgebäude "Bäumli" zu finden. Adresse: Bäumleingasse 1, 4051 Basel Telefon: 061 267 81 81 |
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