Willkommen beim Appellationsgericht

Das Appellationsgericht ist eine Rechtsmittelinstanz. Es kann daher in der Regel nur angerufen werden, wenn bereits ein erstinstanzlicher Gerichtsentscheid oder ein Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheid einer Verwaltungsbehörde vorliegt. Welches Rechtsmittel im Einzelfall zulässig ist und welche formellen Erfordernisse dafür gelten, ergibt sich aus den jeweils massgeblichen Gesetzen.
Nicht als Rechtsmittelinstanz, sondern als einzige kantonale Instanz entscheidet das Appellationsgericht in zivilrechtlichen Prozessen nach Art. 5 und 8 der Zivilprozessordnung. Das Appellationsgericht führt das Sekretariat der Anwaltsprüfungskommission.
ACHTUNG!
Seit Mitte April 2023 befindet sich das Appellationsgericht nach Abschluss der Umbauphase wieder an seinem angestammten Standort an der Bäumleingasse 1, 4051 Basel.