Willkommen beim Appellationsgericht

Das Appellationsgericht ist eine Rechtsmittelinstanz. Es kann daher in der Regel nur angerufen werden, wenn bereits ein erstinstanzlicher Gerichtsentscheid oder ein Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheid einer Verwaltungsbehörde vorliegt. Welches Rechtsmittel im Einzelfall zulässig ist und welche formellen Erfordernisse dafür gelten, ergibt sich aus den jeweils massgeblichen Gesetzen.
Nicht als Rechtsmittelinstanz, sondern als einzige kantonale Instanz entscheidet das Appellationsgericht in zivilrechtlichen Prozessen nach Art. 5 und 8 der Zivilprozessordnung. Das Appellationsgericht führt das Sekretariat der Anwaltsprüfungskommission.




ACHTUNG!

Seit Mitte April 2023 befindet sich das Appellationsgericht nach Abschluss der Umbauphase wieder an seinem angestammten Standort an der Bäumleingasse 1, 4051 Basel.

Herausgegriffen

Rechtsprechung

Seit 1.1.2014 werden die Gerichts- entscheide des Appellationsgerichts im Internet publiziert.

Medien

Hinweise für Medienschaffende, insbesondere zur Akkreditierung an den Basler Gerichten.

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit 1. Januar 2011 können Parteien ihre Eingaben elektronisch einreichen. Voraussetzung ist eine anerkannte elektronische Signatur der Absenderin bzw. des Absenders.

Die Gerichte des Kantons Basel-Stadt

Hier finden Sie alle Gerichte und die wichtigsten Rekurskommissionen, zudem auch die Schlichtungsstellen, denen keine richterliche Funktion zukommt.

Anwaltsaufsichtskommission

Die Anwaltsaufsichtskommission führt das Anwaltsregister und übt die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte im Kanton Basel-Stadt aus.