Willkommen beim Appellationsgericht

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Das Appellationsgericht ist eine Rechtsmittelinstanz. Es kann daher in der Regel nur angerufen werden, wenn bereits ein erstinstanzlicher Gerichtsentscheid oder ein Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheid einer Verwaltungsbehörde vorliegt. Welches Rechtsmittel im Einzelfall zulässig ist und welche formellen Erfordernisse dafür gelten, ergibt sich aus den jeweils massgeblichen Gesetzen.
Nicht als Rechtsmittelinstanz, sondern als einzige kantonale Instanz entscheidet das Appellationsgericht in zivilrechtlichen Prozessen nach Art. 5 und 8 der Zivilprozessordnung.
Das Appellationsgericht führt die Sekretariate der Anwaltsaufsichtskommission sowie der Anwaltsprüfungskommission und ist für die Akkreditierung von Medienschaffenden zuständig.