Das Appellationsgericht überprüft die Entscheide des Zivilgerichts, falls eine der Prozessparteien dagegen ein zulässiges Rechtsmittel (Berufung oder Beschwerde) erhebt. In gewissen Fällen ist es die einzige kantonale Instanz in Zivilsachen.
Mehr über das Verfahren in Zivilsachen vor dem Appellationsgericht
Das Appellationsgericht überprüft im Berufungsverfahren die Entscheide des Strafgerichts und des Jugendgerichts, mit denen das Verfahren durch eine Verurteilung der angeklagten Person oder durch einen Freispruch abgeschlossen worden ist. Ausserdem beurteilt es strafrechtliche Verfügungen und Beschlüsse, sofern eine zulässige Beschwerde dagegen vorliegt.
Mehr über das Verfahren in Strafsachen vor dem Appellationsgericht
Beim Verwaltungsgericht anfechtbar sind im Wesentlichen die Entscheide des Regierungsrates und der vom Grossen Rat oder vom Regierungsrat gewählten Kommissionen. Ausserdem überprüft es als Verfassungsgericht gewisse Erlasse kantonaler Behörden.
Mehr über das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Seit dem 1. Januar 2011 können Parteien gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 33a des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) ihre Eingaben elektronisch einreichen.
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