Dolmetscherwesen

Dolmetscherwesen an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt

Die Gerichte des Kantons Basel-Stadt setzen für das Dolmetschen (mündliche Übersetzung) Dolmetscherinnen und Dolmetscher und für die schriftliche Übersetzung Übersetzerinnen und Übersetzer ein, wenn Prozessparteien, Zeuginnen und Zeugen, Auskunftspersonen oder Sachverständige der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder wenn Schriftstücke in fremder Sprache vorliegen oder in eine andere Sprache übersetzt werden müssen .

Die Voraussetzungen zur Aufnahme in das Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden Basel-Stadt sind im Reglement des Appellationsgerichts über das Dolmetscherwesen an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt festgelegt.

Der Einsatz als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher setzt neben sprachlichen Kompetenzen ein klares Rollenverständnis sowie Kenntnisse über die Behörden und den Fachwortschatz voraus. Die Anwendung grundlegender Dolmetschtechniken sowie Strategien zur systematischen Auftragserfüllung ermöglichen den Dolmetschenden, diese anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen.

Sie interessieren sich für die Arbeit als Gerichtsdolmetscher/in?
Der Einführungskurs und die Prüfung Gerichtsdolmetschen des Kantons Basel-Stadt  dienen der Qualitätssicherung. Für neue Kandidatinnen und Kandidaten ist das erfolgreiche Absolvieren von Kurs und Prüfung eine Voraussetzung, um ins zentrale Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden aufgenommen zu werden.

Die Entschädigung für Dolmetschereinsätze richtet sich nach den Richtlinien betreffend Entschädigung der Übersetzungsdienste in der Verwaltung und an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt vom 13. Mai 2003. Die Fachgruppe Gerichtsdolmetschen ist zuständig für die Entwicklung, Koordination, Umsetzung und Qualitätsicherung beim Gerichtsdolmetschen.

Bewerbung als Dolmetscher/Dolmetscherin
Sie wollen sich als Gerichtsdolmetscher/in bei den Basler Gerichten anmelden? Senden Sie ein Dossier mit folgenden Unterlagen an das Appellationsgericht:
- Bewerbungsschreiben inkl. Lebenslauf inkl. Art und Ort der besuchten Schulen, Zeugnisse, Diplome
- vollständig ausgefüllter Fragebogen
- Sprachzertifikat Deutsch C2 (begründete Ausnahmen sind möglich, z.B. bei seltenen Sprachen)
- Sprachzertifikate Zielsprache/n, sofern vorhanden (C2)
- Kopie Pass/Identitätskarte, bei ausländischer Nationalität Aufenthaltsbewilligung
- Strafregisterauszug

Weiterführende Informationen
Bisherige Dolmetscher/innen sind gebeten, über Änderungen jeglicher Kontaktdaten wie z.B. Adresse, Telefonnummer, Email, Zivilstand, Bankverbindungen etc. zu informieren:
Appellationsgericht Basel-Stadt,
Christine Bucher: 061 267 63 13, christine.bucher@bs.ch

Das Appellationsgericht ist für die Koordination des Einführungskurses Gerichtsdolmetschen zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich an:
Appellationsgericht Basel-Stadt, Gerichtsdolmetschen,
Christine Bucher: 061 267 63 13, kurs.gerichtsdolmetschen@bs.ch 
 

Reglement des Gerichtsrats über das Dolmetscherwesen an den Gerichten

Richtlinien betreffend Entschädigung der Übersetzungsdienste

Fragebogen

Zur persönlichen Vorbereitung auf Dolmetscheinsätze: Glossar Behörden- und Gerichtsdolmetschen