Die Prüfung

Prüfungsablauf

Vor Beginn der Prüfungen wird den Kandidatinnen und Kandidaten von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungsbehörde das durch Handgelübde bekräftigte Versprechen abgenommen, keine anderen als die erlaubten Hilfsmittel zu gebrauchen und keine fremde Hilfe bei der Lösung der Prüfungsaufgaben in Anspruch zu nehmen. Die Nichteinhaltung des Versprechens führt zum Nichtbestehen des Anwaltsexamens. Die Kandidatinnen und Kandidaten unterliegen der Geheimhaltungspflicht betreffend Prüfungsinhalten, welche anwaltsgeheimnisrelevant sind.

Das Anwaltsexamen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungen beginnen jeweils mit der Hausarbeit. Ihr folgen die beiden Klausuren und ein allfälliges Kolloquium über die Hausarbeit. Die mündlichen Prüfungen finden zum Schluss statt.

Der schriftliche Teil umfasst eine fünftägige Hausarbeit und zwei Klausuren von je elf Stunden Dauer. Die Klausuren finden jeweils an einem Samstag statt. Kandidatinnen und Kandidaten, welche aus der Summe aller schriftlichen Arbeiten die Durchschnittsnote 4 erreichen und höchstens eine ungenügende Note aufweisen, werden zur mündlichen Prüfung zugelassen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Der mündliche Teil umfasst fünf mündliche Prüfungen mit einer Prüfungsdauer von je 30 Minuten. Wird eine Kandidatin oder ein Kandidat bei den mündlichen Prüfungen allein geprüft, beträgt die Prüfungsdauer je 20 Minuten.

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Prüfungsfächer

Prüfungsgegenstand ist das eidgenössische und kantonale Staats-, Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Zivil-, Straf- und öffentliche Prozessrecht. Als eidgenössisches Recht gilt auch das internationale, hier direkt anwendbare Recht; als kantonales Recht gilt das baselstädtische Recht.

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Beurteilung der Prüfung

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden nach folgender Notenskala bewertet:
1 sehr schlecht
2 schlecht
3 ungenügend
4 genügend
5 befriedigend
6 gut
7 gut bis sehr gut
8 sehr gut

Für nicht abgegebene schriftliche Arbeiten wird die Note 1 gesetzt. Die Prüfungsbehörde teilt den Entscheid über Bestehen oder Nichtbestehen des Advokaturexamens direkt im Anschluss an die mündlichen Prüfungen mit.
Erreicht ein Kandidat/eine Kandidatin den erforderlichen Notenschnitt bereits in den schriftlichen Examen nicht, wird dies schriftlich mitgeteilt.

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Prüfungsort und EDV-Benützung/Hilfsmittel

Die Klausuren werden in der Regel in den Gerichtsgebäuden an der Bäumleingasse und/oder am Strafgericht durchgeführt. Die Hausarbeit ist eine Einzelarbeit. Hilfestellungen durch Drittpersonen führen zum Nichtbestehen des Advokaturexamens. Bei den Klausuren dürfen nur die vom Examinatoren zur Verfügung gestellten Hilfsmittel benutzt werden. Computer (Windows) und Drucker werden von der Prüfungsbehörde gestellt.

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